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DEUTSCHE KONGRESS

Insolvenzverfahren aus
Gläubigersicht

20.04.2021 Frankfurt/M
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Seminar

Insolvenzverfahren aus
Gläubigersicht

20.04.2021 Frankfurt/M,
19.05.2021 Köln

  • Programm
  • Referent/en
  • Ort / Hotel

1.095 €
zzgl. MwSt.

20.04.2021 Frankfurt/M
  • 20.04.2021 Frankfurt/M
  • 19.05.2021 Köln

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Fokus

  • Ablauf des Insolvenzverfahrens und wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Insolvenzplanverfahren /Schutzschirmverfahren Befugnisse / Haftung der Beteiligten
  • Besonderheiten der Eigenverwaltung Mitwirkungsrechte der Gläubiger
  • Geschäfte mit Unternehmen im vorläufigen Insolvenzverfahren
  • SanInsFoG
  • Insolvenzanfechtung und ihre Vermeidung / Nutzung der Chancen durch die Reform des Anfechtungsrechts/ das COVInsAG
  • Geltendmachung von Sicherungsrechten und Gegenansprüchen

Das Seminar Insolvenzverfahren aus Gläubigersicht soll Ihnen helfen, die Zusammenhänge im Insolvenzverfahren besser zu verstehen und dadurch Ihre Risiken und Chancen besser einschätzen zu können. Anhand praktischer Tipps werden Sie in die Lage versetzt, drohenden Gefahren vorzubeugen ohne die zahlreichen Möglichkeiten und insbesondere die Chance auszulassen, mittels neuer Geschäfte die Verluste aus der Insolvenz Ihres Kunden abzumildern.

Coronavirus: Aktuelle Informationen zu unseren Veranstaltungen >>

Dieses Seminar beleuchtet das Insolvenzverfahren aus der Perspektive des Gläubigers mit dem Fokus auf das B2B–Geschäft. Sie erfahren, wie sich Insolvenzrisiken frühzeitig erkennen und nach Möglichkeit vermeiden lassen, was es mit der Insolvenzanfechtung auf sich hat und wie sich dieses Risiko eingrenzen lässt. Besonderes Augenmerk gilt hierbei nicht nur der Reform des Anfechtungsrechts im Jahre 2017, sondern auch den Regelungen des COVID–19–Insolvenzaussetzungsgesetzes COVInsAGund weiteren pandemiebedingten Sonderreglungen in dem am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen SanInsFoG.

Für den Gläubiger hatte das Know-how in Sachen Insolvenzverfahren bereits in den letzten Jahren dramatisch an Bedeutung gewonnen. Vor dem Hintergrund der Corona- Krise ist diese nochmals dramatisch gestiegen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung hat in den letzten Jahren zahlreiche neue Gefahrenquellen für Gläubiger geschaffen. Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ aus dem Jahre 2017 hat die Rechtslage für Gläubiger verbessert, die mit den gläubigerfreundlicheren Regelungen umzugehen wissen. Um Gläubiger zur großzügigen Vergabe von Lieferantenkrediten zu motivieren, hat der Gesetzgeber mit dem COVInsAG in Rekordzeit auch Sonderregelungen zur Handhabung der Insolvenzanfechtung in der Pandemie erlassen, die jeder betroffene Gläubiger unbedingt kennen sollte. Bei richtiger Anwendung schaffen sie eine Fülle von Möglichkeiten, Zahlungen von Schuldnern in dieser schweren Zeit weitgehend anfechtungssicher zu gestalten bei gleichzeitiger Verbesserung der dem Gläubiger zur Verfügung stehenden Sicherheiten. Das mit der Insolvenzrechtsreform ESUG im Jahre 2012 eingeführte Schutzschirmverfahrens hat durch die Krise Konjunktur.

Mit den am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht durch das SanInsVoG und den dort enthaltenen Sonderregelungen für das Jahr 2021 wird diese Verfahrensart auch im laufenden Jahr massiv Konjunktur haben. Viele Gläubiger sind aber noch immer nicht mit den Besonderheiten des Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahrens vertraut. Insbesondere bei der Frage neuer Geschäfte mit im Insolvenz- bzw. Schutzschirmverfahren befindlichen Unternehmen herrscht oft große Unsicherheit.

 

Referent/en

Lutz Paschen

Rechtsanwalt, PASCHEN Rechtsanwälte PartGmbB

RA Lutz Paschen ist Gründungspartner der PASCHEN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, einem der Top-Anbieter für lieferantenrechtliche Themen in Deutschland. Er verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Vertretung von Gläubigerinteressen gegenüber Insolvenzverwaltern u.a. als Mitglied in Gläubigerausschüssen.

Über sein Engagement in zahlreichen Ausschüssen, Gremien und Fachverbänden setzt er sich für eine Stärkung der Gläubigerrechte ein. Im Rahmen der Anfechtungsreform 2017 hat er die Interessen des Bundesverbands Credit Management e.V. vertreten. Zuletzt war er vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags Ende 2020 als Sachverständiger zur öffentlichen Anhörung im Gesetzgebungsverfahren zum SanInsFoG geladen.

 

 

RA Michael Schmidt

Rechtsanwalt, PASCHEN Rechtsanwälte PartGmbB

RA Michael Schmidt beschäftigt sich schon seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit intensiv mit dem Thema Insolvenzrecht. Nach mehrjähriger Tätigkeit in der renommierten Insolvenzverwalterkanzlei KÜBLER und anschließender Station bei einer international tätigen Anwaltssozietät ist er seit 2002 Partner bei PASCHEN Rechtsanwälte und leitet deren Praxisgruppe Insolvenzrecht.

In seiner täglichen Praxis ist er mit der Vertretung von Gläubigern in großen Insolvenzverfahren (u.a. Karstadt, Quimonda, NextiraOne, Neckermann, WADAN Werften, ALNO) und allen damit verbundenen Fragen (Durchsetzung von Sicherungsrechten, Betriebsfortführung durch den Verwalter, Insolvenzanfechtung, Gläubigerpool etc.) befasst.

Im Bundesverband Credit Management obliegt ihm die fachliche Leitung des Arbeitskreises Insolvenzpraxis. Er wurde bereits mehrfach vom Kanzleimonitor des Bundesverbands der Unternehmensjuristen für seine insolvenzrechtliche Kompetenz ausgezeichnet, zuletzt mit Platz 1 der Syndicusempfehlungen für Rechtsanwälte aus diesem Fachgebiet.

20.04.2021 Frankfurt/M

Hotel Maingau

Schifferstraße 38 –40
60594 Frankfurt/M

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