Insolvenzverfahren aus Gläubigersicht

26.09.2023 Köln

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Insolvenzverfahren aus Gläubigersicht

26.09.2023 Köln

Themenschwerpunkte

  • Ablauf des Insolvenzverfahrens und wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Insolvenzplanverfahren /Schutzschirmverfahren Befugnisse / Haftung der Beteiligten
  • Besonderheiten der Eigenverwaltung Mitwirkungsrechte der Gläubiger
  • Geschäfte mit Unternehmen im vorläufigen Insolvenzverfahren
  • SanInsFoG
  • Insolvenzanfechtung und ihre Vermeidung / Nutzung der Chancen durch die Reform des Anfechtungsrechts/ das COVInsAG
  • Geltendmachung von Sicherungsrechten und Gegenansprüchen


Dieses Seminar beleuchtet das Insolvenzverfahren aus der Perspektive des Gläubigers mit dem Fokus auf das B2B–Geschäft. Sie erfahren, wie sich Insolvenzrisiken frühzeitig erkennen und nach Möglichkeit vermeiden lassen, was es mit der Insolvenzanfechtung auf sich hat und wie sich dieses Risiko eingrenzen lässt. Besonderes Augenmerk gilt hierbei nicht nur der Reform des Anfechtungsrechts im Jahre 2017, sondern auch den Regelungen des COVID–19–Insolvenzaussetzungsgesetzes COVInsAG und weiteren pandemiebedingten Sonderregelungen in dem am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen SanInsFoG.

Für den Gläubiger hatte das Know-how in Sachen Insolvenzverfahren bereits in den letzten Jahren dramatisch an Bedeutung gewonnen. Vor dem Hintergrund der Corona- Krise ist diese nochmals dramatisch gestiegen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung hat in den letzten Jahren zahlreiche neue Gefahrenquellen für Gläubiger geschaffen. Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ aus dem Jahre 2017 hat die Rechtslage für Gläubiger verbessert, die mit den gläubigerfreundlicheren Regelungen umzugehen wissen. Um Gläubiger zur großzügigen Vergabe von Lieferantenkrediten zu motivieren, hat der Gesetzgeber mit dem COVInsAG in Rekordzeit auch Sonderregelungen zur Handhabung der Insolvenzanfechtung in der Pandemie erlassen, die jeder betroffene Gläubiger unbedingt kennen sollte. Bei richtiger Anwendung schaffen sie eine Fülle von Möglichkeiten, Zahlungen von Schuldnern in dieser schweren Zeit weitgehend anfechtungssicher zu gestalten bei gleichzeitiger Verbesserung der dem Gläubiger zur Verfügung stehenden Sicherheiten. Das mit der Insolvenzrechtsreform ESUG im Jahre 2012 eingeführte Schutzschirmverfahrens hat durch die Krise Konjunktur.

Mit den am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht durch das SanInsVoG und den dort enthaltenen Sonderregelungen für das Jahr 2021 wird diese Verfahrensart auch im laufenden Jahr massiv Konjunktur haben. Viele Gläubiger sind aber noch immer nicht mit den Besonderheiten des Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahrens vertraut. Insbesondere bei der Frage neuer Geschäfte mit im Insolvenz- bzw. Schutzschirmverfahren befindlichen Unternehmen herrscht oft große Unsicherheit.

Das Seminar Insolvenzverfahren aus Gläubigersicht soll Ihnen helfen, die Zusammenhänge im Insolvenzverfahren besser zu verstehen und dadurch Ihre Risiken und Chancen besser einschätzen zu können. Anhand praktischer Tipps werden Sie in die Lage versetzt, drohenden Gefahren vorzubeugen ohne die zahlreichen Möglichkeiten und insbesondere die Chance auszulassen, mittels neuer Geschäfte die Verluste aus der Insolvenz Ihres Kunden abzumildern.

Wie läuft das Regel-, das Plan- und das Schutzschirmverfahren ab. Welche Aufgaben haben die Beteiligten im (vorläufigen) Insolvenzverfahren, mit welchen Befugnissen sind sie ausgestattet und welche Interessen verfolgen sie. Wo ist besondere Vorsicht für Gläubiger geboten. Welche Mitwirkungsrechte stehen Gläubigern zu und was sollten sie bei deren Wahrnehmung beachten. Wie unterscheidet sich die Sanierung im Insolvenzverfahren vom StaRUG- Verfahren und was sollten Gläubiger in diesem Zusammenhang auf dem Schirm haben.

  • Abläufe/ wirtschaftliche Zusammenhänge in Regel-, Schutzschirm- und anderen Planverfahren
  • Grundzüge des StaRUG- Verfahrens / Unterschiede zum Schutzschirm-/Insolvenzplanverfahren
  • Aufgaben und Befugnisse der Beteiligten im (vorläufigen) Insolvenzverfahren / Schutzschirmverfahren

 

Welche Risiken bestehen bei Geschäften in der vorläufigen Insolvenz und wie können sich Gläubiger hiergegen absichern. Wie können Gläubiger herausfinden, mit welchen Befugnissen der vorläufige Insolvenzverwalter ausgestattet ist. Welche Folgen ergeben sich für Gläubiger aus der Freigabe selbständiger Tätigkeit. Welche insolvenzfesten Sicherungsrechte gibt es, wie können sie begründet werden und wie lassen sie sich im Insolvenzverfahren ggfs. auch gegen andere Sicherungsnehmer durchsetzen. Wie funktioniert Insolvenzanfechtung, was ist der aktuelle Stand der Rechtsprechung zu diesem Thema und was können Gläubiger tun, um entsprechende Risiken zu vermeiden oder zumindest reduzieren. Welche Sonderregeln in Sachen Anfechtung sind im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie zu beachten.

  • Rechtsgeschäfte in der vorläufigen Insolvenz und deren Absicherung
  • Sonderfall: Freigabe der selbständigen Tätigkeit
  • Konkurrierende Sicherungsrechte und deren Geltendmachung
  • Insolvenzanfechtung und ihre Vermeidung
  • Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Seminarleiter

26.09.2023 Köln

Eventlocation
Hotel Mondial am Dom
Kurt-Hackenberg-Platz 1
D-50667 Köln
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