Finanzwesen

Insolvenzanfechtung in einem mittelständischen Unternehmen

Sorgenkind Insolvenzanfechtung: Eckpunkte und vieles mehr erfahren wir im Interview mit Michael Jahn, Friedrich Zufall GmbH & Co. KG.

 

Wer schwächelnden Kunden Ratenzahlung einräumt, geht ein großes Risiko ein. Er läuft Gefahr, bei einem Konkurs des Geschäftspartners die bisher geleisteten Zahlungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen zu müssen.

Wenn es um die Insolvenzanfechtung geht greift die „Wirtschaftswoche“ zu drastischen Formulierungen und schreibt: „Die sperrige Materie hat das Zeug, an den Grundfesten der sozialen Marktwirtschaft zu rütteln.“ Denn nach Paragraf 133 Abs. 1 der Insolvenzordnung haben Insolvenzverwalter grundsätzlich die Möglichkeit, alle Geschäfte ihrer Mandanten anzufechten, für die ein Ratenzahlungsvertrag geschlossen oder das Zahlungsziel anderweitig verlängert wurde. Das heiß kurz und knapp: Die Insolvenzverwalter dürfen das bereits geflossene Geld von den Gläubigern zurückfordern. Und das für einen Zeitraum von zehn Jahren.

Eigentlich zielte der Gesetzgeber mit der Regelung darauf, Betrügereien von wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmern zu verhindern. Ihnen sollte die Chance genommen werden, kurz vor der Insolvenz noch vorhandenes Geld aus ihrem Betrieb zu ziehen. Außerdem wollte man verhindern, dass sich trickreiche Gläubiger ihre Forderungen noch vor Eröffnung des Konkursverfahrens in vollem Umfang an den anderen Gläubigern vorbei bezahlen lassen.

 

 

Der ausgebildeter Rechtsanwalts- und Notargehilfe Michael Jahn ist seit 26 Jahren inder Zufall logistics, seit 2005 als Abteilungsleiter Debitoren tätig. Als Referent auf den 8. Kreditrisiko- und Forderungsmanagement Tagen gibt er uns einen näheren Einblick in das Thema Insolvenzanfechtung in mittelständischen Unternehmen.

 

Zuvor allerdings teilt er (MJ) seine Erfahrungen mit uns (DK) in einem Interview mit.

 

DK: War die Reform des Anfechtungsrechts aus Ihrer Sicht richtig und sind die neuen Regelungen brauchbar für den Mittelstand ?

MJ: Aus Gläubigersicht hat sich die Reform in die richtige Richtung bewegt. Natürlich ist der Wunsch nach mehr Rechtssicherheit nicht vollständig bedient worden.

 

DK: Was ist aus Ihrer Sicht der wichtigste Aspekt bei der Reform, den die mittelständischen Unternehmen am meisten betrifft bzw. beachten müssen ?

MJ: Die positive Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit trägt dazu bei, dass eine Anfechtung künftig nicht automatisch über jeder notleidenden Geschäftsbeziehung schwebt.

 

DK: Wie oft sind Sie von Insolvenzen in einem laufenden Geschäftsjahr betroffen ?

MJ: Das schwankt branchenabhängig, konjunktur- und saisonbedingt sehr. Grundsätzlich arbeiten wir aber in langjährigen Kundenbeziehungen und beobachten das individuelle Zahlungsverhalten intensiv.

 

DK: Gibt es schon Fälle nach dem neuen Insolvenzanfechtungsrecht in Ihrem Unternehmen ?

MJ: Nach dem im Frühjahr nun noveliierten Recht nicht, nein.

 

DK: Welche Möglichkeiten sehen Sie im Kredit- und Forderungsmanagement um Insolvenzen von Kunden und Lieferanten vorzubeugen und ist das neue Insolvenzrecht dabei hilfreich ?

MJ: Ist der Kunde an dem Punkt angelangt, an dem er den Insolvenzantrag stellen muss, hilft dies nur dem Kunden, sofern man das Kernziel erreicht und das Unternehmen erhalten kann. Hat man den Kunden bis dahin bedient, haben wir unter Umständen die Möglichkeit durch die wirksame Ausübung vom Spediteurpfandrecht den Schaden zu mindern, ansonsten gelten für uns die gleichen Spielregeln, wie für alle Gläubiger. Vorbeugen kann man nur, indem man die Geschäftsbeziehung abbricht, diskutieren Sie da den richtigen Zeitpunkt mal mit dem Vertrieb!