Herrenmodehersteller Ahlers stellt Insolvenzantrag
Die wirtschaftlichen Probleme in der deutschen Modebranche bringen immer mehr Unternehmen in Schwierigkeiten. Der Herrenmodehersteller Ahlers kündigte am Montag an, dass er für die Ahlers AG und sieben Tochtergesellschaften wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenzanträge beim Amtsgericht Bielefeld stellen werde. Zu der Firma zählen Marken wie Baldessarini, Pierre Cardin und Otto Kern. Ahlers beschäftigt derzeit rund 1.700 Mitarbeiter*innen und verbuchte zuletzt einen Umsatz von rund 171 Millionen Euro. In den von den Insolvenzanträgen betroffenen Gesellschaften arbeiten rund 400 Personen. Erst vergangene Woche hatte das Modeunternehmen Gerry Weber Insolvenz angemeldet.
Auslöser für die Entscheidung sei im Wesentlichen die unter den Planungen liegende Geschäftsentwicklung, sagte Unternehmens-Chefin Stella Ahlers. Die Folgen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden gestörten Lieferketten, die allgemeine Kaufzurückhaltung, die hohe Inflation sowie Insolvenzen im Handel hätten den Schritt unausweichlich gemacht. Dennoch sehe sie Zukunftsoptionen für das Unternehmen, hob Ahlers hervor.
Insolvenzanträge sind nach Unternehmensangaben auch für die Tochtergesellschaften Ahlers P.C. GmbH, Ahlers Retail GmbH, Ahlers Zentralverwaltung GmbH, Ahlers Vertrieb GmbH, Pioneer Berufskleidung GmbH, Pioneer Jeans-Bekleidung GmbH und Baldessarini GmbH geplant. Die Gesellschaften aus dem Ausland seien dagegen derzeit nicht betroffen.
Mit Marken wie Baldessarini, Pierre Cardin, Pioneer und Otto Kern machte die Ahlers AG im Geschäftsjahr 2021/22 noch 171 Millionen Euro Umsatz. Damit lagen die Erlöse deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau von 207 Millionen Euro. Ahlers beschäftigt derzeit rund 1700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den von den Insolvenzanträgen betroffenen Gesellschaften arbeiten rund 400 Beschäftigte. Diese erhalten für die Monate April, Mai und Juni Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit.
Erst in der vergangenen Woche hatte der Modehersteller Gerry Weber, mitgeteilt, beim Essener Amtsgericht die Einleitung eines Verfahrens nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) zu beantragen, um den finanziellen Sanierungsprozess des Unternehmens zu beschleunigen. Ziel des StaRUG-Verfahrens ist es, dass Unternehmer ihren Betrieb sanieren können, ohne ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen. Parallel dazu soll das deutsche Einzelhandelsgeschäft der Gerry Weber Retail GmbH mithilfe eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung restrukturiert werden.
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