Finanzwesen

Bundesjustizministerin will Insolvenzantragspflicht länger aussetzen

Bis März 2021 will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Unternehmen von der Pflicht befreien, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bei einem Statement im Juli 2020 © Michael Sohn/​Reuters

 

Wegen der Coronavirus-Pandemie will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) überschuldete Unternehmen noch länger von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreien. „Um pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen Zeit zu geben, sich durch das in vielen Branchen wieder anziehende Wirtschaftsgeschehen oder staatliche Hilfsangebote zu sanieren, werde ich vorschlagen, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiterhin bis Ende März 2021 auszusetzen“, sagte Lambrecht der Bild. Die verlängerte Aussetzung solle allerdings nur für Unternehmen gelten, die überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.

Die Bundesregierung hatte die Pflicht zum Antrag auf Insolvenz bis Ende September ausgesetzt. Firmen, die aufgrund der Pandemie angeschlagen waren, sollten Spielraum bekommen, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kündigte in der Bild bereits Unterstützung an. Mit Einschränkungen werde die Union im Bundestag den Vorschlag der Ministerin mittragen. Eine Verlängerung bis ins neue Jahr sei aber zu lang: „Bis Jahresende halte ich für eine angemessene Zeit. So sorgen wir dafür, dass Unternehmen, die eine Chance auf Genesung haben, sich weitere drei Monate erholen können.“

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