Schutzschirmverfahren mit Vorteilen
Rettung für Firmen in Not: Es gibt eine Alternative zur Insolvenz.
Experten sagen einen dramatischen Anstieg der Insolvenzen in den nächsten Monaten voraus. Allerdings gibt es für Firmen in Schwierigkeiten noch einen anderen Weg: das Schutzschirmverfahren. Welche Vorteile es hat und was man beachten muss.
Sicherlich hat der eine oder andere Unternehmer erleichtert aufgeatmet, als im Bundesrat das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht einer durch die Covid-19-Pandemie bedingten Insolvenz am 27. März 2020 verabschiedet wurde. Insbesondere Einzelhändlern und Unternehmen aus Gastronomie, Tourismus und Event-Management ist von jetzt auf gleich ihr Umsatz weggebrochen. Da liegt die Frage nahe, wann die letzten finanziellen Ressourcen aufgebraucht sind.
Wird die Zahlungsunfähigkeit festgestellt und ist diese auf die Pandemie zurückzuführen, ist die Stellung des Insolvenzantrages nun bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Dem in finanzielle Schieflage geratenen Unternehmer wird mit dem neuen Gesetz mehr Zeit zur Verfügung gestellt, um die Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.
Eignen sich Kredite für eine langfristige Liquiditätssicherung?
Um die Liquidität wiederherzustellen, prüfen die meisten Unternehmen im ersten Schritt die zur Verfügung stehenden staatlichen Hilfen. Bürgschaften und KfW-Kredite oder Kurzarbeitergeld zählen zu den bekanntesten Maßnahmen. Doch trotz niedriger beziehungsweise nicht vorhandener Zinsen sind die Kredite nicht in jedem Fall das Mittel der Wahl. So zum Beispiel bei unwiederbringlichen Einnahmeverlusten, die nach der Krise nicht nachgeholt werden können. Hier kann der Kredit keine wirkliche Lösung bringen – das Problem wird lediglich nach hinten verschoben.
Im Fall des Einzelhandels kann sogar noch ein weiterer Aspekt erschwerend hinzu kommen: Aufgrund der Pandemie ändern die Menschen ihre Gewohnheiten. Selbst diejenigen, die den Online-Handel bisher gemieden haben, weichen in der Krise auf diese Möglichkeit des Einkaufens aus und bleiben im schlimmsten Fall auch danach dabei. Demgemäß ist also völlig unsicher, ob sich eine ehemals positive Geschäftsentwicklung nach dem Lockdown wiederbeleben lässt.
Krise wird zahlreiche Insolvenzen nach sich ziehen
Es steht also zu befürchten, dass selbst trotz der Inanspruchnahme von Krediten sich nur sehr kurzfristig die Zahlungsfähigkeit wiederherstellen lässt und der nächste finanzielle Tiefpunkt bereits lauert. Glaubte man sein Unternehmen als gerettet, muss man nur wenig später feststellen, dass dies nur vorübergehend war.
Wir müssen uns darauf einstellen, dass für viele Unternehmen – trotz der Möglichkeit der Aufschiebung – eine Insolvenz unausweichlich sein wird. Eine Umfrage der Unternehmervereinigung „The Alternative Board“ unter 165 Firmenchefs hat ergeben, dass mehr als 80 Prozent über keinen ausgearbeiteten Notfallplan verfügen. Der mangelnde Pessimismus in Kombination mit dem Hoffnung-stiftenden Insolvenzaufschub wird viele Unternehmen in große Schwierigkeiten bringen.
Unternehmensrettung statt Zerschlagung
Den meisten Unternehmern ist gar nicht bewusst, dass es mit dem Schutzschirmverfahren eine Art „Insolvenz Light“ gibt. Condor hat es bereits hinter sich, Esprit sowie Galerie Karstadt Kaufhof haben es bereits beantragt – man befindet sich also in bester Gesellschaft. Ziel eines Schutzschirmverfahrens ist es, ein vor Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bedrohtes Unternehmen mit einem Insolvenzplan zu retten. Firmen erhalten ein Werkzeug an die Hand, rechtzeitig aktiv zu werden und eine Sanierung in Eigenverwaltung durchzuführen.
Das Unternehmen hat zunächst drei Monate Zeit, einen Sanierungsplan aufzustellen. Ein Sachwalter, den die Geschäftsführung selbst dem Gericht vorschlagen kann, achtet als eine Art Blauhelmsoldat darauf, dass der gesetzliche Rahmen eingehalten und die Rechte der Gläubiger gewahrt werden.
Im Unterschied zum Insolvenzverwalter hat er aber keine absolute Verfügungsgewalt. Die Geschäftsführung behält nach wie vor alle Rechten und Pflichten und wird nicht – wie in einer Regelinsolvenz – beschnitten. Im Gegenteil, die Geschäftsführung erhält in einem Schutzschirmverfahren zusätzlich die „Superkräfte“ eines Insolvenzverwalters, indem sie sich aus unliebsamen Verträgen quasi über Nacht verabschieden kann: Es wird geprüft, welche Verträge vorteilhaft und welche nachteilig sind. Günstige Verträge werden fortgesetzt und nachteilige nicht mehr erfüllt beziehungsweise Leasinggegenstände einfach zurückgegeben.
Für Unternehmen ist außerdem ein großer Vorteil, dass in den drei Monaten während des Verfahrens der laufende Betrieb geschützt ist: Gläubiger dürfen ihre Güter – beispielsweise noch nicht abbezahlte Maschinen, geleaste Autos, angemietete Räume – nicht zurückfordern. Insgesamt sind sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen verboten. Das Unternehmen stellt jeden Schuldendienst ein und muss Kredite nicht mehr zurückzahlen. Auch der Staat beteiligt sich daran, indem er für drei Lohnrunden aufkommt. Mit dem Insolvenzgeld und dem Aussetzen weiterer Zahlungspflichten lässt sich schnell wieder Liquidität aufbauen. Tragen dann die erarbeiteten Maßnahmen Früchte, wird das Unternehmen im Idealfall als stabilisiert aus dem Verfahren entlassen.
Während nach einer Insolvenz in der Regel kaum noch etwas vom ursprünglichen Unternehmen übrigbleibt, steht hierbei eindeutig die Rettung des Unternehmens im Mittelpunkt. Absolute Grundvoraussetzung für ein Schutzschirmverfahren ist jedoch, dass noch – wenn auch nur ein kleiner – ein sanierungsfähiger Bereich gegeben ist. Fehlt dieser, bleibt keine andere Möglichkeit mehr als die Insolvenz.
Aber wann ist der richtige Zeitpunkt, ein Schutzschirmverfahren zu beantragen?
Es ist ganz entscheidend, die Liquidität des Unternehmens täglich zu überwachen. Viele halten die taggenaue Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben vielleicht für übertrieben, aber im Fall der Fälle lässt sich hieran nicht nur die finanzielle Entwicklung des Unternehmens ablesen, sondern durch die Dokumentation kann sich die Geschäftsführung in einer späteren Situation entlasten. Waren gestern noch ausreichend liquide Mittel vorhanden, kann es sein, dass die heutige Steuerzahlung das Budget stark belastet. Hinzu kommen die Sozialausgaben, für die man als Unternehmer sogar privat haftet. Stellt man diese im Falle einer Insolvenz nicht zurück, müssen sie aus eigener Tasche bezahlt werden – was nicht selten außerdem eine Privatinsolvenz nach sich zieht.
Schutzschirmverfahren, eine Frage des richtigen Timings
Stehen die Zeichen auf Krise, sollte man nicht erst dann die Reißleine ziehen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Viel zu oft zögern Unternehmer aus Angst vor öffentlichem Gesichtsverlust den Schritt zum Insolvenzantrag so lange wie möglich heraus. In der Situation bleibt dem Insolvenzverwalter dann nichts anderes mehr übrig als die Zerschlagung der Firma.
Da das Schutzschirmverfahren nur bewilligt wird, wenn eine realistische Chance auf Sanierung besteht, wird es wesentlich positiver wahrgenommen. Je früher ein Unternehmer die Krise erkennt und sich dafür entscheidet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, desto besser ist es.
Hat man als Unternehmer den Eindruck, dass das Unternehmen durch die Corona-Krise existenziell gefährdet ist, sollte man sich nicht allein auf die Hilfsmaßnahmen und Gesetzesneuerungen der Bundesregierung verlassen. Diese können dem Unternehmen vielleicht Zeit verschaffen, bieten aber keine nachhaltige Stabilität.