Finanzwesen

SanInsFoG, EU-Restrukturierungsrichtlinie, StaRUG

EU-Restrukturierungsrichtlinie mit Wirkung zum 1. Januar 2021 umgesetzt. Was das alles bedeutet und wie sich die Änderungen auf das Forderungsmanagement auswirken werden, erfahren Sie hier.

Bei einer Unternehmensinsolvenz bleiben Rechnungen von Lieferanten offen, geraten Bankkredite in Not und verlieren Arbeitnehmer ihren Lohn. Und auch wenn gerade bei großen Insolvenzen im Wege der Sanierung noch Forderungen teilweise gerettet werden können, wenn die Schuld in Eigenkapital umgewandelt wird, bleibt es doch beim unfreiwilligen Verzicht der Gläubiger.

Deutsche Unternehmen sind bisher glimpflich durch die Corona-Krise gekommen – dank Staatshilfen. Doch nach Monaten des Ausnahmezustands mehren sich die Alarmsignale, es droht eine Rekordzahl an Pleiten.
In der Corona-Krise galten Sonderregelungen für zahlungsunfähige Unternehmen und private Verbraucher, die jetzt ausgelaufen sind. Die Zahl der Pleiten wird wohl steigen – aber wie stark?
So sind auch die Regelungen des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes COVInsAG und den sich daraus ergebenden Besonderheiten im Umgang mit säumigen Schuldnern in der aktuellen Krise aktueller denn je!

Doch was bedeuten all diese Begriffe?

Das SanInsFoG führt mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz StaRUG neue Werkzeuge für die Sanierung von Unternehmen ein und schließt mit Änderungen in der Insolvenzordnung viele diskutierte Lücken.