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Fokus
- Ablauf des Insolvenzverfahrens und wirtschaftliche Zusammenhänge
- Insolvenzplanverfahren / Schutzschirmverfahren
- Befugnisse / Haftung der Beteiligten
- Besonderheiten der Eigenverwaltung
- Mitwirkungsrechte der Gläubiger
- Geschäfte mit Unternehmen im vorläufigen Insolvenzverfahren
- Insolvenzanfechtung und ihre Vermeidung / Nutzung der Chancen durch die Reform des Anfechtungsrechts
- Geltendmachung von Sicherungsrechten und Gegenansprüchen
Dieses Seminar beleuchtet das Insolvenzverfahren aus der Perspektive des Gläubigers. Sie erfahren, wie sich Insolvenzrisiken frühzeitig erkennen und nach Möglichkeit vermeiden lassen, was es mit der Insolvenzanfechtung auf sich hat und wie sich dieses Risiko eingrenzen lässt. Besonderes Augenmerk gilt hierbei der Reform des Anfechtungsrechts im Jahre 2017 und der Frage, welche Auswirkungen diese für Gläubiger entfaltet.
Für den Gläubiger hat das Know-how in Sachen Insolvenzverfahren in den letzten Jahren dramatisch an Bedeutung gewonnen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung hat in den letzten Jahren zahlreiche neue Gefahrenquellen für Gläubiger geschaffen. Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“, welches am 5. April 2017 in Kraft getreten ist, verfolgt das Ziel, insoweit Verbesserungen für Gläubiger zu erreichen. Noch immer herrscht aber oft große Unsicherheit, wie die hierdurch geschaffenen neuen Möglichkeiten genutzt werden können.
Schon die große Insolvenzrechtsreform mit dem ESUG im Jahre 2012 hatte das Insolvenzverfahren massiv umgekrempelt. Das Insolvenzplanverfahren, heute oft in der Form des Schutzschirmverfahrens ausgestaltet und fast immer in Eigenverwaltung durchgeführt, hat seither Konjunktur. Viele Gläubiger sind aber noch immer nicht mit den Besonderheiten des Planverfahrens vertraut. Insbesondere bei der Frage neuer Geschäfte mit im Insolvenzverfahren bzw. Schutzschirmverfahren befindlichen Unternehmen herrscht oft große Unsicherheit.
Das Seminar Insolvenzverfahren aus Gläubigersicht soll Ihnen helfen, die Zusammenhänge im Insolvenzverfahren besser zu verstehen und dadurch Ihre Risiken und Chancen besser einschätzen zu können. Anhand praktischer Tipps werden Sie in die Lage versetzt, drohenden Gefahren vorzubeugen ohne die zahlreichen Möglichkeiten und insbesondere die Chance auszulassen, mittels neuer Geschäfte die Verluste aus der Insolvenz Ihres Kunden abzumildern.
Referent/en
RA Lutz Paschen ist Gründungspartner der PASCHEN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, einem der Top-Anbieter für lieferantenrechtliche Themen in Deutschland. Er verfügt über zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Vertretung von Gläubigerinteressen gegenüber Insolvenzverwaltern, u.a. als Mitglied des Gläubigerausschusses.
Über sein Engagement in zahlreichen Ausschüssen und Gremien und Fachverbänden, u.a. im Bundesverband Credit Management, setzt er sich für eine Stärkung der Gläubigerrechte ein. Im Rahmen der Bemühungen um die Anfechtungsreform hat er sich intensiv für Gläubigerinteressen stark gemacht und die Diskussion durch Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen, Mitwirkung an Fernsehbeiträgen und Beiträgen in Fachzeitschriften vorangetrieben.
2019 wird er aus der Praxis auch auf den 11. Forderungs- und Risikomanagement Tagen berichten:
11. Forderungs- und Risikomanagement Tage |
INSOLVENZANFECHTUNG nach der Reform
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RA Michael Schmidt beschäftigt sich schon seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit intensiv mit dem Thema Insolvenzrecht. Nach mehrjähriger Tätigkeit in der renommierten Insolvenzverwalterkanzlei KÜBLER und anschließender Station bei einer international tätigen Anwaltssozietät ist er seit 2002 Partner bei PASCHEN Rechtsanwälte und leitet deren Praxisgruppe Insolvenzrecht.
In seiner täglichen Praxis ist er mit der Vertretung von Gläubigern in großen Insolvenzverfahren (u.a. Karstadt, Quimonda, NextiraOne, Neckermann, WADAN Werften, ALNO) und allen damit verbundenen Fragen (Durchsetzung von Sicherungsrechten, Betriebsfortführung durch den Verwalter, Insolvenzanfechtung, Gläubigerpool etc.) befasst.
Im Bundesverband Credit Management obliegt ihm die fachliche Leitung des Arbeitskreises Insolvenzpraxis. Er wurde bereits mehrfach vom Kanzleimonitor des Bundesverbands der Unternehmensjuristen für seine insolvenzrechtliche Kompetenz ausgezeichnet, zuletzt mit Platz 1 der Syndicusempfehlungen für Rechtsanwälte aus diesem Fachgebiet.
22.10.2019 Frankfurt/M
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60329 Frankfurt/M